HIGH-END OSMOSE-SERVICE | Mobile Reinstwasser-Produktion & Ionen-Design
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Dirk Kleingarn – Water-Architect · Mobiler Osmosewasser-Service
Anbieter: Dirk Kleingarn · Altebrückerstraße 37 · 41470 Neuss · Tel. 01578 9888114 · dirkkleingarn@gmail.com · www.osmosewasser-service.de
Stand: Mai 2026
§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über die mobile Produktion und Bereitstellung von Reinstwasser sowie damit verbundene Leistungen (nachfolgend „Leistungen“) zwischen Dirk Kleingarn (nachfolgend „Anbieter“) und seinen Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Kunde“).
(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist, wer bei Abschluss in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(4) Es gilt jeweils die bei Vertragsschluss gültige Fassung dieser AGB.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
(1) Der Anbieter produziert mit einer mobilen Umkehrosmose-Anlage beim Kunden vor Ort Reinstwasser und füllt dieses in die vom Kunden bereitgestellten Behälter. Auf Wunsch erfolgt eine Nachbehandlung (Carbon-Polishing) und/oder die Einstellung von Zielwerten (Ionen-Design). Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
(2) Es werden zwei Leistungsmodelle unterschieden:
- Neueinrichtung / Erstbefüllung: Produktion von Reinstwasser auf 0-ppm-Niveau vor Ort; auf Wunsch Einstellung der vereinbarten Zielwerte (Ionen-Design) vor Ort.
- Wasserwechsel im laufenden Becken: Bereitstellung von frischem Reinstwasser auf 0-ppm-Niveau in die Behälter des Kunden. Das Temperieren auf Beckentemperatur, das Mineralisieren auf die Zielwerte und das Einleiten in das Aquarium obliegen dem Kunden bzw. dem von ihm beauftragten Fachbetrieb (siehe § 4 und § 12).
(3) Das Einsatzgebiet umfasst regulär einen Radius von 100 km um Neuss (41470). Weiter entfernte Aufträge sind nach gesonderter Absprache möglich.
(4) Eine bestimmte Mindestabnahmemenge kann sich aus dem Angebot ergeben (regelmäßig ab 250 Litern).
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website, in der Infomappe oder in Werbung stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Anfrage.
(2) Mit seiner Anfrage (Formular, E-Mail, Telefon) fordert der Kunde den Anbieter zur Abgabe eines Angebots auf. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Anfrage durch Auftragsbestätigung oder verbindliche Terminzusage annimmt oder mit der Leistungsausführung beginnt.
(3) Maßgeblich für Umfang und Preis sind das Angebot bzw. die Auftragsbestätigung in Verbindung mit diesen AGB.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden / Voraussetzungen vor Ort
(1) Der Kunde stellt zum vereinbarten Termin auf eigene Kosten sicher:
- einen zugänglichen Wasserhahn (Kaltwasser) in Aquarium-Nähe,
- eine Steckdose 230 V im Einsatzbereich,
- einen geeigneten Abfluss für das anfallende Konzentrat (Waschbecken oder Garten),
- eine freie Wegstrecke für ca. 60 kg Equipment,
- geeignete, ausreichend dimensionierte und lebensmittelechte Behälter zur Aufnahme des Wassers,
- die Anwesenheit einer entscheidungsbefugten Person.
(2) Der Kunde macht vor dem Termin zutreffende Angaben, insbesondere zu Beckenvolumen, Beckentyp und gewünschten Zielwerten (KH, GH, Leitwert) sowie zur Postleitzahl/Anfahrt.
(3) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und kann die Leistung deshalb nicht oder nur mit Mehraufwand erbracht werden, trägt der Kunde die hierdurch entstehenden Mehrkosten; die Anfahrtspauschale und die Maschinen-Pauschale bleiben auch dann geschuldet, wenn der Einsatz aus Gründen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden kann.
§ 5 Leistungserbringung, Termine
(1) Termine werden individuell vereinbart. Angegebene Produktionszeiten (z. B. „75–90 Minuten für 500 Liter“) sind Richtwerte und keine zugesicherten Eigenschaften; die tatsächliche Dauer hängt von Wasserdruck, Wassertemperatur und Ausgangsqualität ab.
(2) Wird ein vereinbarter Termin durch höhere Gewalt oder andere vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände (z. B. Krankheit, technischer Defekt, Verkehrslage) unmöglich, wird der Anbieter den Kunden unverzüglich informieren und einen Ersatztermin anbieten. Ansprüche wegen der bloßen Verschiebung sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 6 Beschaffenheit des Reinstwassers (0-ppm-Niveau)
(1) Geschuldet ist Reinstwasser auf 0-ppm-Niveau. 0 ppm ist der Zielwert (Optimalfall). Das tatsächlich erreichbare Ergebnis hängt von der Ausgangsqualität des örtlichen Leitungswassers, dem Wasserdruck und der Wassertemperatur ab.
(2) Als vereinbarte Beschaffenheit gilt ein Leitwert von bis zu 10 ppm (entspricht ca. ≤ 20 µS/cm). Ein Wert in diesem Bereich ist vertragsgemäß und stellt keinen Mangel dar.
(3) Die Anlage erreicht dieses Niveau ausschließlich über Hochleistungsmembranen, bewusst ohne nachgeschalteten Mischbettharz-Filter, da ein solcher Filter Nachteile für die Wasserqualität mit sich bringt (u. a. Harzabrieb, unkontrolliertes Durchschlagen bei Sättigung). Ein dauerhaft konstanter Wert von 0 ppm ist nur mit einem nachgeschalteten Harzfilter erreichbar; dieser kann auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gegen gesonderte Vergütung und unter Inkaufnahme der genannten Nachteile zugeschaltet werden.
(4) Der erreichte Wert wird auf Wunsch mit einem kalibrierten TDS-Messgerät gemessen und protokolliert.
§ 7 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die Preise gemäß dem jeweiligen Angebot bzw. der zum Vertragsschluss gültigen Preisliste (u. a. Anfahrtspauschale, Kilometerpauschale Hin- und Rückfahrt, Maschinen-Pauschale, Preis je 100 Liter Reinstwasser, Arbeitszeit je angefangene Stunde, Carbon-Polishing, Ionen-Design zzgl. Materialkosten).
(2) Alle Preise verstehen sich netto, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Die Vergütung ist nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, zahlbar per Überweisung innerhalb von 14 Tagen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§§ 286, 288 BGB).
§ 8 Abnahme
(1) Soweit es sich um einen Werkvertrag handelt, nimmt der Kunde die erbrachte Leistung nach Fertigstellung ab. Als Nachweis dient das Messwert-Protokoll. Die Abnahme gilt auch als erfolgt, wenn der Kunde die Leistung in Gebrauch nimmt oder eine ihm gesetzte angemessene Abnahmefrist verstreichen lässt, ohne die Abnahme unter Angabe eines Mangels zu verweigern.
§ 9 Stornierung, Nichterscheinen, abgebrochener Einsatz
(1) Der Kunde kann einen vereinbarten Termin bis 48 Stunden vor dem Termin kostenfrei verschieben oder absagen.
(2) Bei späterer Absage, Nichterscheinen oder wenn der Einsatz aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt werden kann, ist der Anbieter berechtigt, die Anfahrtspauschale, die gefahrenen Kilometer und die Maschinen-Pauschale in Rechnung zu stellen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt; dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
(3) Die Rechte der Parteien aus dem Widerrufsrecht (§ 10) bleiben unberührt.
§ 10 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Verträge mit Verbrauchern, die im Fernabsatz (z. B. über das Online-Formular oder telefonisch) oder außerhalb von Geschäftsräumen (beim Kunden vor Ort) geschlossen werden, unterliegen dem gesetzlichen Widerrufsrecht. Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht von 14 Tagen zu.
(2) Wünscht der Verbraucher, dass die Dienstleistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, muss er dies ausdrücklich verlangen. In diesem Fall schuldet er bei Widerruf Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen (§ 357a BGB). Das Widerrufsrecht erlischt bei einer vollständig erbrachten Dienstleistung, wenn der Verbraucher dem Beginn vor Fristablauf ausdrücklich zugestimmt und seine Kenntnis vom Erlöschen des Widerrufsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung bestätigt hat.
(3) Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular, die dem Verbraucher vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt werden.
§ 11 Gewährleistung / Mängel
(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Bei berechtigter Mängelrüge hat der Anbieter zunächst das Recht zur Nacherfüllung.
(2) Ein Mangel liegt insbesondere nicht vor, wenn der gelieferte Leitwert innerhalb der vereinbarten Beschaffenheit nach § 6 liegt, oder wenn nachteilige Wasser- oder Beckenzustände auf das Temperieren, Mineralisieren, Einleiten oder die sonstige Behandlung durch den Kunden nach Übergabe (§ 2 Abs. 2, § 4) zurückzuführen sind.
(3) Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 12 Monate ab Abnahme/Lieferung, soweit gesetzlich zulässig. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
§ 12 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Tierbestand / Aquarium: Beim Leistungsmodell „Wasserwechsel“ liefert der Anbieter ausschließlich Reinstwasser in die Behälter des Kunden. Das Temperieren, Mineralisieren und Einleiten sowie die Beurteilung der Verträglichkeit für den vorhandenen Besatz obliegen dem Kunden bzw. seinem Fachbetrieb. Für Schäden an Tieren, Pflanzen oder am Becken, die auf die Behandlung oder Einbringung des Wassers nach Übergabe, auf bestehende Beckenbedingungen oder auf unzutreffende Angaben des Kunden zurückzuführen sind, haftet der Anbieter im Rahmen der vorstehenden Absätze nicht.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingendes Recht entgegensteht (insbesondere Produkthaftungsgesetz) sowie für die Fälle nach Absatz 1.
§ 13 Datenschutz
(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften (DSGVO, BDSG). Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung unter www.osmosewasser-service.de.
§ 14 Verbraucherstreitbeilegung (§ 36 VSBG)
(1) Der Anbieter ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt dies nur, soweit dadurch zwingende verbraucherschützende Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen werden.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz des Anbieters Neuss. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Professionelle Wasseraufbereitung für die Aquaristik – Reinstwasser auf 0-ppm-Niveau